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   BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89   

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https://dejure.org/1990,3302
BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 (https://dejure.org/1990,3302)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 (https://dejure.org/1990,3302)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 10 RAr 12/89 (https://dejure.org/1990,3302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Garten- und Landschaftsbau - Winterbauförderung - Umlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 16/88

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89
    Gegenstand des Verfahrens ist infolge des von den Beteiligten am 1. März 1989 geschlossenen Teil-Vergleichs nur noch der Bescheid vom 17. August 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 21. Januar 1985 (zur Wirksamkeit von Vergleichen s. das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 16/88 - SozR 1500 § 101 Nr. 8).
  • BFH, 13.03.1979 - VIII R 83/77

    Gasradiatorenheizung - Erhaltungsaufwand - Werbungskosten - Heizungsaustausch

    Auszug aus BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89
    Danach erfolgt die Herstellung eines Wirtschaftsgutes dadurch, daß es erstmalig geschaffen wird, oder daß ein bestehendes Wirtschaftsgut in seiner Substanz wesentlich vermehrt, in seinem Wesen verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert wird (BFHE 116, 469 ; 121, 188; 127, 383; übereinstimmend u.a. Frotscher, EStG , § 6 Rz 220).
  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71

    Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten -

    Auszug aus BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89
    Danach erfolgt die Herstellung eines Wirtschaftsgutes dadurch, daß es erstmalig geschaffen wird, oder daß ein bestehendes Wirtschaftsgut in seiner Substanz wesentlich vermehrt, in seinem Wesen verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert wird (BFHE 116, 469 ; 121, 188; 127, 383; übereinstimmend u.a. Frotscher, EStG , § 6 Rz 220).
  • BFH, 07.12.1976 - VIII R 42/75

    Kosten für die Umstellung einer Zentralheizung - Erhaltungsaufwand des Gebäudes -

    Auszug aus BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89
    Danach erfolgt die Herstellung eines Wirtschaftsgutes dadurch, daß es erstmalig geschaffen wird, oder daß ein bestehendes Wirtschaftsgut in seiner Substanz wesentlich vermehrt, in seinem Wesen verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert wird (BFHE 116, 469 ; 121, 188; 127, 383; übereinstimmend u.a. Frotscher, EStG , § 6 Rz 220).
  • BSG, 16.11.1984 - 10 RAr 1/83
    Auszug aus BSG, 30.05.1990 - 10 RAr 12/89
    Bei der Garten- und Landschaftsgestaltung handelt es sich um Bauleistungen i.S. von § 75 Abs. 1 AFG (vgl. dazu Urteil des Senats vom 16. November 1984 - 10 RAr 1/83 -).
  • LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Bei Mischbetrieben wie dem des Klägers richte sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter ( BSG , Urteil vom 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R = SozR 3-4100 § 75 Nr. 3, SozR 3-4100 § 186a Nr. 9, RdNr. 16; Urteil vom 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 = SozR 3-4100 § 186a Nr. 2, SozR 3-4100 § 75 Nr. 1, RdNr. 15 f.).

    Die in der Rechnung Nr. 20246 aufgeführten Arbeiten "Pflanzstreifen umgestalten: 20 Std., Rindenmulch entfernen, Schutzfolie verlegen: 5 Std." seien als den Bauleistungen des Klägers nachgehenden gärtnerischen Pflegearbeiten den Bauleistungen zuzuordnen (vgl. BSG , Urteil vom 30.05.1990 - 10 RAr 12/89 = SozR 3-4100 § 186a Nr. 2, SozR 3-4100 § 75 Nr. 1, RdNr. 17).

  • SG Osnabrück, 17.10.2006 - S 20 AL 316/96
    Ein "Erstellen" in diesem Sinne liegt vor, wenn das Objekt erstma-lig geschaffen oder eine bereits bestehende Anlage wesentlich erweitert bzw. in ihrem Erscheinungsbild verändert oder in der Substanz erheblich verbessert wird (BSG, Urteil vom 30. Mai 1990, Az.: 10 RAr 12/89 unter Hinweis auf die begriffliche Bedeutung im Steuer- und Handelsrecht).
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